LEGALISIERUNG / Allgemeine Informationen
Legalisierung deutscher Urkunden
Deutsche Urkunden werden von den Behörden oder Gerichten eines anderen Staates nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist (Legalisierung). Hierzu sind international übliche Verfahrensregeln entwickelt worden.
Für die Legalisierung deutscher Urkunden ist die diplomatische oder konsularische Vertretung des Staates zuständig, in dem sie verwendet werden sollen. Häufig muss jedoch zuvor eine Vorbeglaubigung bei den im Folgenden genannten Stellen erfolgen.
Für die Beglaubigung gerichtlicher und notarieller Urkunden sind die Präsidenten der Landgerichte zuständig, in deren Bezirk die Urkunde ausgestellt wurde. Urkunden aus Verwaltungsbehörden werden in Behörden der nächsthöheren Ebene beglaubigt. Für die Beglaubigung von Handelspapieren (z.B. Ursprungszeugnisse) sind die örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) zuständig.

Schnelle und unkomplizierte Dokumenten-Legalisierung
- Vorbeglaubigung, Endbeglaubigung, Legalisierung -
- Abholung der Unterlagen bei Ihnen ( auf Wunsch )
- Besorgung der Vorbeglaubigung ( auf Wunsch )
- Besorgung der Endbeglaubigung beim BVA in Köln ( auf Wunsch )
- Prüfung und Zusammenstellung der Unterlagen zur Vorlage beim Konsulat
- Sichere Aufbewahrung
- Persönliche Übermittlung zum jeweiligen Konsulat
- Rücksendung nach Kundenwunsch - Express-Service möglich

» zur Länderübersicht Dokumenten-Legalisierung


