Datenschutz / Postgeheimnis
Ihr Kurier in Frankfurt - Speed Courier-Service
Datenschutz und Postgeheimnis
Datenschutz und Postgeheimnis werden bei uns immer GROSS geschrieben.
Bei der Wahrnehmung unserer Service-Dienstleistungen garantieren wir Ihnen jederzeit die Einhaltung des Postgeheimnisses und Datenschutzes nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Unsere Mitarbeiter und Kurierfahrer werden bei Einstellung über die Regelungen des Postgeheimnisses und Datenschutzes informiert, durch Unterschrift zu deren Einhaltung verpflichtet und über Änderungen regelmäßig in Kenntnis gesetzt.
Die Verpflichtung beinhaltet das Verbot, sich oder anderen Kenntnis vom Inhalt von Post- und Paketsendungen zu verschaffen, die über das für die Erbringung der Beförderungsdienstleistung erforderliche Maß hinausgeht. Die Geheimhaltungs - und Verschwiegenheitspflicht besteht auch gegenüber anderen Mitarbeitern des Unternehmens und über die Tätigkeit hinaus.
Wir achten bei allen unserern Mitarbeitern stets auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, da es für uns wichtig ist, dass Sie als Kunde sich in Bezug auf Datensicherheit und Postgeheimnis auf uns verlassen können.

Tags: Kurier, Frankfurt, vertrauliche Dokumente, Datenschutz, Postgeheimnis



